Studentenkarte — es gibt zwei grundlegende Arten von Aufenthaltsgenehmigungen für Studenten für 90 oder 180 Tage
Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitserlaubnis — wird für 2 Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung der EU-Familienmitgliedskarte ausgestellt — sie wird den
Nicht-EU — Familienmitgliedern des EU-Passinhabers gewährt. Wird normalerweise für 5 Jahre ausgestellt und kann für 10 Jahre verlängert werden